Ein Mietmodell für gemeinsames urbanes Wohnen

Mieten ist städtisch – und nur selten partitizipativ

Mehr als 80% der städtischen Haushalte leben in Mietwohnungen (siehe Tabelle). Für diejenigen, die sich auch in der Stadt ein gemeinschaftliches Wohnen wünschen gibt es kaum Angebote. Das muss nicht so sein:

Die Stiftung Wohnqualität setzt sich mit dem Mietmodell dafür ein, dass MieterInnen mehr als üblich auf ihren Wohnbereich Einfluss nehmen können und so ihre Wohnqualität durch Eigeninitiative steigern.

Den MieterInnen werden mehr gemeinsame Mitwirkungs‐ und Gestaltungsmöglichkeiten in ihrem Wohnumfeld angeboten und damit die Identifikation mit der Wohnung, dem Haus, der Nachbarschaft und dem Quartier gestärkt.

Der Mustermietvertrag der Stiftung Wohnqualität geht in folgenden wichtigen Punkten über das allgemein übliche hinaus:

1. Mitgestaltung in Wohnung, Haus und Garten
2. Gemeinsame Selbstverwaltung des Hauses
3. Mitbestimmung bei der Mieterinnenauswahl
4. Vorkaufsrecht für den Hausverein

1. Mitgestaltung in Wohnung Haus und Garten

 

Das Ziel ist ein möglichst grosser Spielraum der MieterInnen bei der Gestaltung ihrer Wohnung und des Wohnumfeldes. Dabei werden die Festlegung der Raumaufteilung, der Ausrüstung und der 0berflächen bei der Erstvermietung geregelt, der Spielraum für die MieterInnen abgesteckt und es werden die Regeln für die Finanzierung von besonderen Wünschen und die Handhabung bei Ende des Mietvertrages definiert.

2. Gemeinsame Selbstverwaltung des Hauses

 

Ein wichtiges Eckpunkt des Mietmodells ist die Selbstverwaltung. Die MieterInnen werden berechtigt und verpflichtet, das Haus in Selbstverwaltung zu führen, die unterschiedlich weitgehend sein kann. Die Regeln ihres Zusammenlebens werden von den Betroffenen und nicht durch eine externe Verwaltung festgelegt. Die Selbstverwaltung übernimmt ein Hausverein, dem alle Mieterlnnen eines Hauses angehören. Der Hausverein gestaltet und verwaltet die gemeinsamen Bereiche: Zugang, Garten, Spielplatz, Treppenhaus, Heizung, Waschküche, Abstellräume und Gemeinschaftsräume.
Die gemeinsame Verantwortung und Aktivität der Mietenden schafft sehr effizient gute Nachbarschaften.

Der Hausverein erstellt die Hausordnung und ist für deren Umsetzung zuständig.

3. Mitbestimmung bei der Mieterinnenauswahl

Für die Selbstverwaltung ist ein gutes Klima im Haus eine wichtige Voraussetzung. Das führt konsequenterweise zur Mitbestimmung der Gemeinschaftbei der Wohnungszuteilung und bei MieterInnenwechsel: Die Mietenden schlagen via Hausverein eine NachfolgemieterIn vor, die allfällig festgelegte Kriterien erfüllt (Belegung, Einkommensgrenzen, etc.). Will die Vermieterin einen Vorschlag des Hausverein nicht berücksichtigen, muss sie dies schriftlich begründen.

4. Vorkaufsrecht für den Hausverein

Ein eintragbares Vorkaufsrecht für den Hausverein würde das Modell logisch abrunden, blieb aber bisher – nicht ganz überraschend – Theorie. Das Mietmodell hingegen hat sich im Praxistest jedoch seit Jahren bewährt in der Überbauung Vordere Lorraine und der Siedlung Burgunder aus der die Bilder stammen.